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GLOSSAR RUND UM DIE MPU


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unser Glossar unterliegt einem kontinuierlichen Veränderungsprozess und befindet sich daher auch in ständiger Überarbeitung. 

Aus diesem Grunde ist es zwar ständig aktuell, aber auch nicht immer vollständig. Es kann also durchaus sein, dass Sie einen Begriff, den Sie suchen, hier nicht finden werden, obwohl wir uns um Vollständigkeit bemühen. In diesem bedauerlichen Fall rufen Sie uns bitte einfach an und fragen nach.


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Hier finden Sie eine Übersicht über alle hinterlegten Wörter:

A


Abhängigkeit (bzw. abhängig, Sucht), Abhängigkeitssyndrom, Acetaldehyd (bzw. Alkoholgewöhnung, Toleranzbildung, Toleranzentwicklung), Alkoholismus, Alkoholmissbrauch, Alkoholverzicht, Alkoholwirkungen, Amphetamine

B


B.Sc. Psychologie (bzw. Diplom-Psychologe), Badesalz (bzw. Mephedron, Methylon, synthetische Cathinone, Reiniger, Research Chemicals), Basisseminar (bzw. Einzelsitzung), BASt (bzw. Bundesanstalt für Straßenwesen), Betäubungsmittelgesetz, Bundesweit (zugelassen) (bzw. Diplom-Psycholge, Suchtberater, schwarze Schafe, Verkehrstherapeut), 

C


Cannabis (bzw. Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol, THC, Gras), Co-Abhängigkeit (bzw. Alkoholabhängigkeit), Craving, Crystal Meth (bzw. Ecstasy, XTC), Cutting-Agent (bzw. Streckmittel),

D


Delirium Tremes (bzw. Alkoholdelirium), Delta-Alkoholismus (bzw. Alkoholismus), Designerdroge, Diplom-Psychologe (bzw. Master of Science/ Arts (Psychologie, Bachelor of Science/ Arts Psychologie, B.Sc.),

E


Ecstasy (bzw. XTC, Speed, Crystal Meth, MDMA), Epsilon-Alkoholismus, EtG (bzw. Ethylglucuronid, Alkoholkonsummarker, Langzeitmarker für Alkohol),

F


Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Freier Therapeut (bzw. Suchtberater, Verkehrstherapeut),

G


GC-MS, GebOSt (bzw. Gebührenordnung), GGT (bzw. Gamma-GT, Leberwert), GHB (bzw. Liquid Ecstasy, Lethal Ecstasy), GOT (bzw. Enzym, Leberwerte), GPT (bzw. Enzym, Leberwerte),

H


I


Idiotentest (bzw. Deppentest),

K


Kokain (bzw. Crack, Candy, Coke, Koks, Schnee, white stuff), Kontrollminderung (bzw. Kontrollverlust), Kursempfehlung (bzw. Paragraf 70 FeV),

L


M


MCV (bzw. Leberwerte), MDA (bzw. Methylen-Dioxy-Amphetamin, Love Pills), MDEA (bzw. Methylen-Dioxy-Ethyl-Amphetamin, "Eva", "Eve"), MDMA (bzw. Methylen-Dioxy-Meth-Amphetamin, XTC, "E", Adam, Ecstasy), MEOS,

N


Nanogramm (bzw. Tetrahydrocannabinol, THC),

O


Ordnungswidrigkeit (bzw. Fahrverbot),

P


Passivkonsum, Promillegrenze (bzw. Blutalkoholkonzentration, Ordnungswidrigkeit, Strafbefehl), Psilocybin (bzw. LSD), Psychose (bzw. Wahnvorstellungen, Halluzinationen),

Q


Qualität (bzw. Weiterbildung, Fortbildung, Qualifikation), Quartalstrinker (bzw. Alkoholismus, Epsilon-Alkoholismus),

R


Radfahren (bzw. Fahrradfahren), Resorptionsdefizit, Ritalin (bzw. ADHS, Metylphenidat, Novartis),

S


Shisha, Speed, Sperrfristverkürzung, Suchtberater (bzw. freier Therapeut, Verkehrstherapeut), Suchtverlangen,

T


THC (bzw. Tetrahydrocannabinol), Tilidin, Toleranzbildung (bzw. Toleranzentwicklung), Toleranzentwicklung (bzw. Toleranzbildung), Tramadol, Tranquilizer,

V


Verkehrstherapeut (bzw. Suchtberater; freier Therapeut),

W


Wasserpfeife (bzw. Bong, Blubber), Weiterbildung (bzw. Qualifikation, Qualität, Fortbildung, Kompetenz), Widmark-Formel

A

Abhängigkeit (bzw. abhängig, Sucht)


Abhängigkeit ist allgemein definiert als: "verschiedene Formen des Angewiesenseins auf bestimmte Substanzen oder Verhaltensweisen". Im Volksmund wird auch häufig noch von Sucht gesprochen. Diese Sprachform ist aber veraltet. Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) hat den Begriff "Sucht" deshalb durch den Begriff der "Abhängigkeit" ersetzt. Dennoch werden beide Begriffe häufig nebeneinander genutzt. Unterschieden wird Abhängigkeit jedoch hinsichtlich der körperlichen (physischen) Abhängigkeit und der seelischen (psychischen) Abhängigkeit.

Zu den Kriterien der körperlichen Abhängigkeit werden gezählt:

  • Entwicklung einer Toleranz. Das bedeutet, der Betroffene muss immer mehr von einer Substanz einnehmen, um die gleiche Wirkung zu erzielen. Die Dosis wird immer mehr gesteigert.
  • Wird das Suchtmittel abgesetzt, zeigen sich körperliche Entzugserscheinungen. Diese Entzugserscheinungen sind je nach Substanz unterschiedlich und werden medizinisch auch als Entzugssyndrom bezeichnet.
  • Substanzen werden eingenommen, um Entzugserscheinungen zu vermeiden oder zu lindern.

Bei der psychischen Abhängigkeit werden andere Merkmale in den Vordergrund gestellt. Dazu zählen:

  • Heftiges und gelegentlich unbezwingbares, sehr starkes Verlangen, eine Substanz zu konsumieren mit dem Ziel, positive Empfindungen herbeizuführen oder unangenehme Empfindungen zu vermeiden.
  • Betroffene haben über den Beginn und das Ende des Konsums sowie über die Menge des Substanzgebrauchs nur eine verminderte Kontrolle. Dazu gehören auch Versuche, ein Ende zu erzwingen.
  • Die Alltagsaktivitäten sind auf Möglichkeiten und Gelegenheiten zum Substanzkonsum hin ausgerichtet. Der Lebensstil ist eingeengt auf den Suchtmittelkonsum.
  • Soziale, familiäre und berufliche Interessen werden vernachlässigt.
  • Trotz auftretender schädlicher Folgen wird der Konsum fortgesetzt.
  • Verstöße gegen gesellschaftliche Normen, z. B. Alkoholkonsum am morgen.

In der klinischen Begrifflichkeit werden die physische und die psychische Abhängigkeit unter dem Begriff des Abhängigkeitssyndroms zusammengefasst. Das Abhängigkeitssyndrom ist eines der klinischen Erscheinungsbilder bei Störungen durch Substanzen wie Alkohol und Drogen, wie sie die diagnostischen Leitlinien des ICD-10 benennen.


Nicht immer besteht Abhängigkeit nur von einem speziellen Suchtmittel. Häufig konsumieren Abhängige eine oder mehrere psychotrope Substanzen (Drogen). Früher wurde dies mit dem Begriff Polytoxikomanie bezeichnet. Heute wird im medizinischen Bereich zur Diagnose die Formulierung "Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen" gewählt.


Wichtiges Kriterium ist dabei aber, dass nicht entschieden werden kann, welche Substanz die Abhängigkeit bzw. Störung ausgelöst hat. Oft wissen Betroffene nicht genau, was sie eingenommen haben. Auch, wenn die eingenommenen Substanzen nicht sicher identifiziert werden können, gilt der Begriff Polytoxikomanie.

Abhängigkeitssyndrom


Wie bereits unter Abhängigkeit aufgeführt, wird seit einigen Jahren von einem „Abhängigkeitssyndrom" gesprochen, wo früher von Sucht die Rede war. Gemeint ist damit jedoch immer noch die Abhängigkeit von stoffgebundenen Substanzen.


Diese Formulierung wird auch verwendet, um einer gesellschaftlichen Diskriminierung/ Stigmatisierung vorzubeugen und um somit Betroffenen und ihren Angehörigen den Umgang mit dem Problem zu erleichtern. Stattdessen wird wertneutral von "Abhängigkeitssyndrom" und/ oder vom "Gebrauch" von "Substanzen" gesprochen.

Acetaldehyd (bzw. Alkoholgewöhnung, Toleranzbildung, Toleranzentwicklung)


Das erste chemische Abbauprodukt von Alkohol ist Acetaldehyd. Sowohl Alkohol als auch Acetaldehyd sind stark wirksame Zellgifte, an die der Organismus nur schrittweise gewöhnt werden kann. Daher ist es auch so, dass beispielsweise ein relativ geringer Wert von circa 1,0 Promille bereits eine Alkoholgewöhnung beziehungsweise eine entsprechende Toleranzbildung voraussetzt.


Als vergleichbares Beispiel mag man sich hier einen Kraftsportler vorstellen, der seinen Brustmuskel beim Bankdrücken mit der Langhantel von 100 Kilogramm belastet. Auch dieser Sportler ist bezüglich dieses Trainings das Üben mit den Gewichten gewöhnt, denn er hat das trainiert. Erst recht gilt diese Annahme, wenn man sich vorstellt, dass er das Training mit 160 Kilogramm oder gar mit 200 Kilogramm schweren Gewichten absolviert. Wer von uns würde das schon schaffen, ohne entsprechende Übung? Richtig, niemand. Und daher gilt das Gleiche natürlich bei 1,6 Promille und erst recht bei 2,0 Promille.


Schon der Volksmund weiß daher auch, „von Nichts kommt Nichts“. Denn gegen die Wirkung des Alkohols und des Acetaldehyds auf Nerven und Gehirn kann der Organismus nur schrittweise Kompensationsmöglichkeiten entwickeln (genauso wie der Brustmuskel erst mit zunehmender Übung schwerere Gewichte verträgt).


Zwar variieren die „Lernfortschritte“ bei vergleichbaren Trinkmengen und -anlässen erheblich zwischen den Personen (der eine „lernt“ eben schneller und der andere „lernt“ langsamer), aber eine hohe Trinkfestigkeit, wie sie durch den Promillewert im Strafbefehl bestätigt worden ist, setzt immer ein ausgedehntes „Training“ voraus. Denn erst nach wiederholter Exposition erfolgt innerorganisch eine Neuroadaption, die u. a. auf Veränderungen in Second-messenger-Systemen zurückgeführt werden kann. Neuroadaption führt demnach zur Toleranzentwicklung.

Alkoholismus 


Es gibt unterschiedliche Ausprägungsgrade beim Alkoholismus. Ein noch heute verbreitetes und von Jellinek (1951) erarbeitetes Konzept unterteilt die verschiedenen Formen des Alkoholismus in fünf Kategorien:

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Alpha-Alkoholismus

Grundlage hierbei sind in aller Regel „seelische Störungen“: Dies bedeutet, dass man aus bestimmten persönlichen, emotionalen Spannungszuständen heraus vermehrt Alkohol konsumiert. Beispielsweise können genannt werden: Angst (vor Personen oder Aufgaben), Gehemmtheit gegenüber anderen Menschen, Spannungszustände durch den Eindruck, Anforderungen (beruflich oder auch privat) nicht gewachsen zu sein. Hier versucht der Betroffene dann durch den Alkoholkonsum Erleichterung, Entspannung und Betäubung zu suchen. Die vorhergehend belastenden Umstände sind auf einmal gar nicht mehr so schlimm, alles wird „rosarot“ und überhaupt sagt man „morgen den anderen mal so richtig die eigene Meinung“ und so ganz nebenbei stellt man dann auch für sich fest, „das schaffe ich schon“. Hierbei kann bereits eine Abhängigkeit entstehen, da man durch das regelmäßige und heftige Trinken wiederholt versucht, diese Erleichterung, Entspannung und Betäubung erneut zu erreichen. Eine Sucht, im Sinne von „trinken müssen“ entsteht hier noch nicht, aber man ist konditioniert, wie der Psychologe sagt. Es besteht außerdem die Gefahr, dass sich der „Alpha-Alkoholiker“ zum „Gamma-Alkoholiker“ (weiter-)entwickelt.

Beta-Alkoholismus

Hierzu braucht es keiner „seelischen Störung“. Diese Konsumenten sind „Gesellschaftstrinker“, die sich gerne mit anderen Leuten treffen, die auch gerne Alkohol trinken. Eine körperliche Abhängigkeit oder Sucht besteht noch nicht und der eigene „Hochkonsum“ fällt auch nicht auf, da die anderen ja auch so viel trinken. Es verwundert daher auch nicht, dass „Beta-Alkoholiker“ immer noch andere Personen kennen, die „noch viel mehr trinken“ als man selbst. Daher wird der eigene Konsum auch noch nicht als so schlimm empfunden. Aber auch hier besteht die Gefahr einer (Weiter-)entwicklung im Hinblick auf „Gamma-„ oder „Delta-Alkoholiker“.

Die Folge des „Alpha-Alkoholiker“ (siehe oben). Das sogenannte Erleichterungstrinken, um Entspannung und Betäubung zu erlangen, findet immer häufiger und verstärkt statt. Neben der seelischen Konditionierung kann es auch zu einer körperlichen Abhängigkeit kommen. Getrunken wird in der Regel solange, bis es zum Rausch kommt. Man „ist dicht“, hat „die Lampe an“ oder eben auch die „die Lichter ausgeschossen“. Werden immer häufiger diese komatösen Zustände erreicht, sind das deutliche Anzeichen einer Sucht. Ein mäßiger Alkoholgenuss ist den meisten Betroffenen in der Folgezeit (Folgejahren) nicht mehr möglich.


Kommen die Gutachter bei einer Untersuchung zu einer derartigen Diagnose, wird von den Betroffenen ein dokumentierter Alkoholverzicht über sechs bis zwölf Monate gefordert. Ergänzend muss dann im psychologischen Teil der Untersuchung dargelegt werden, warum diese weitreichende Verhaltensänderung stabil sein soll. Der „Gamma- Alkoholiker“ stellt im Übrigen in der Bundesrepublik Deutschland die am häufigsten vorkommende Form dar.

Hierbei handelt es sich um den sogenannten „Spiegeltrinker“. Es erfolgt eine ständige Zufuhr von Alkohol, da der Betroffene nicht unter einen bestimmten „Promillespiegel“ fallen will. Passiert ihm das dennoch, treten unmittelbare Entzugserscheinungen auf. Dieser Trinkertypus ist fast jedem vertraut, da er häufig in Filmen vorkommt und morgens, nach dem Aufstehen, erst einmal Alkohol trinken muss, um das Händezittern zu beenden. Der Betroffene ist eben im Laufe der Nacht unter seinen Promillespiegel gefallen und muss jetzt erst einmal „auffüllen“, um funktionieren zu können. Er kann daher auch nicht mehr ohne den Alkohol leben. Häufig ist es den Betroffenen jedoch auch möglich ihren Konsum zu steuern. Wenn es ihnen gelingt, die „Alkoholfahne“ zu verdecken, werden sie von ihrer Umwelt noch nicht einmal als betrunken wahrgenommen. Anders als obiger „Gamma-Alkoholiker“ trinken sie daher auch nicht bis zu Vollrausch sondern sind eben bemüht, „ihr Level“ zu halten. Der Alkoholkonsum erfolgt gewohnheitsmäßig und kann über viele Jahre hinweg unbemerkt praktiziert werden. Auch hier ist dokumentierte und stabile Alkoholabstinenz im Rahmen einer MPU gefordert.

Epsilon-Alkoholismus

Damit sind die so genannten Quartalstrinker gemeint, die von Zeit zu Zeit von Unruhezuständen oder Verstimmungen überfallen werden und dann bis zum Kontrollverlust trinken. Das Verlangen nach dem Rausch tritt so plötzlich auf, dass die Betroffenen im Notfall auch zu billigsten Alkoholsorten greifen. Das übermäßige Trinken hält mehrere Tage an. Danach sind Epsilon-Trinker in der Lage, völlig normal zu trinken oder sogar ganz auf Alkohol zu verzichten.


Die zu den Gamma- und Delta-Typen gehörenden Betroffenen stellen die eigentlich süchtigen Alkoholiker dar, die unbedingt der Hilfe durch eine Beratungsstelle bedürfen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Beratung und Behandlung ist die eigene – und nicht beschönigte - Einsicht, dass eine fatale Abhängigkeit besteht. Weiter muss der uneingeschränkte Wunsch nach Hilfe durch eine Beratungsstelle vorliegen. Nur von dieser Grundhaltung ausgehend, kann eine Entwöhnung herbeigeführt werden.

Alkoholmissbrauch


Gemäß den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung sind bei Alkoholmissbrauch die Voraussetzungen, die an den Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr gestellt werden, nicht erfüllt.


Missbrauch liegt (nach diesem Verständnis) vor, wenn ein Bewerber oder Inhaber einer Fahrerlaubnis das Führen eines Kraftfahrzeuges und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann, ohne bereits alkoholabhängig zu sein. In einem solchen Falle ist der Betroffene nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu entsprechen.

Von Missbrauch ist insbesondere in folgenden Fällen auszugehen:

  • in jedem Fall (ohne Berücksichtigung der Höhe der Blutalkoholkonzentration), wenn wiederholt ein Fahrzeug unter unzulässig hoher Alkoholwirkung geführt wurde,
  • nach einmaliger Fahrt unter hoher Alkoholkonzentration (ohne weitere Anzeichen einer Alkoholwirkung), wenn aktenkundig belegt ist, dass es bei dem Betroffenen in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Verkehrsteilnahme zu einem Verlust der Kontrolle des Alkoholkonsums gekommen ist.

(Aus: Eisenmenger W., Schneider W., Schubert W. und Stephan E. (2006), Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung, -Kommentar- . 2. erweiterte und überarbeitete Auflage. Bonn: Kirschbaum Verlag).

Ergänzende Literatur:


Albrecht, M., Lerner, M. & Schulze, H. (2005). Suchtmittel im Straßenverkehr 2003 - Zahlen und Fakten. In: Jahrbuch Sucht 2005. Geesthacht: Neuland, 99-110


Bode, H.-J. & Winkler, W. (2000). Fahrerlaubnis. Eignung - Entzug - Wiedererteilung. Bonn: Deutscher Anwaltverlag


Galanter, M. (1999). Missbrauch und Abhängigkeit. In: Berkow, R., Beers, M. H., & Fletcher, A. J. (Hrsg.). MSD Manual. Handbuch Gesundheit. Kap. 92. München: Mosaik


Hentschel, P (2003). Straßenverkehrsrecht: Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung, Fahrerlaubnis-Verordnung, Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog, Gesetzesmaterialien, Verwaltungsvorschriften und einschlägige Bestimmungen des StGB und der StPO, kommentiert von Peter


Krüger, H.-P. (1992). Alkohol: Konsum, Wirkungen, Gefahren für die Verkehrssicherheit. Zur Diskussion um neue Grenzwerte. In: Zeitschrift für Verkehrssicherheit 38 (1), 10-19


Krüger, H.-P. (Hrsg.) (1995). Das Unfallrisiko unter Alkohol - Analyse, Konsequenzen, Maßnahmen Stuttgart: G. Fischer


Krypsin-Exner, I. (1994). Alkoholismus. In: Reinecker, H. (Hrsg.). Lehrbuch der klinischen Psychologie. (2. Aufl.), 267-297. Göttingen: Hogrefe


Kunkel, E. (1985). Angaben zum Trinkverhalten, soziales Trinken und Blutalkoholkonzentration. In: Blutalkohol 22, 341-356


Stephan, E. (1986). Die Legalbewährung von nachgeschulten Alkoholersttätern in den ersten zwei Jahren unter Berücksichtigung ihrer BAK-Werte. In: Zeitschrift für Verkehrssicherheit 23, 2-9


Stephan, E. (1988). Trunkenheitsdelikte im Verkehr und Alkoholmissbrauch - Ein Abschied von individuellen und gesellschaftlichen Illusionen ist nötig. In: Blutalkohol 25, 201-227


Stephan, E. (1992). Naturwissenschaftlich-psychologische Verkehrsprognose und Wagniswürdigung in der Eignungsbeurteilung. In: Deutsches Autorecht, 61 (1), 1-6


Stephan, E. (1993). Alkoholerkrankung und Alkoholabhängigkeit: Unbestimmte naturwissenschaftliche Begriffe. In: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 4, 129-168

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Alkoholverzicht


Alkoholverzicht ist aus der Sicht der Gutachter immer dann erforderlich, wenn sich, unabhängig von der aktenkundigen Verkehrsvorgeschichte, ein klinisch relevanter Alkoholmissbrauch nach DSM-IV diagnostizieren lässt oder auf Grund der (auch verkehrsspezifischen) Lerngeschichte sonst anzunehmen ist, dass sich ein konsequent kontrollierter Umgang mit alkoholischen Getränken nicht erreichen lässt. In die Betrachtung der Lerngeschichte sind dabei die Auffälligkeiten in der Vorgeschichte, die individuelle Verarbeitung dieser Erlebnisse und ggf. auch therapeutische Maßnahmen mit einzubeziehen. Somit wird diese Sichtweise mit folgendem Zitat wiedergegeben:


„Ein konsequenter Alkoholverzicht ist für eine günstige Verkehrsprognose immer dann erforderlich, wenn keine hinreichende Gewähr dafür gegeben ist, dass eine zuverlässige Kontrolle der Trinkmengen und -Situationen erfolgen kann. Diese Notwendigkeit ist keineswegs auf Personen beschränkt, bei denen die klinische Diagnose der Alkoholabhängigkeit gestellt werden muss, sondern ist auch bei Personen aus der Gruppe unterhalb dieser diagnostischen und therapeutischen Schwelle gegeben. Insbesondere der Lerngeschichte bei der Herausbildung einer hohen Alkoholgewöhnung und der damit häufig verbundenen Entwicklung von habituellen Automatismen, dem Verlust von physischer Alkoholsensibilität als Warnhinweis sowie der Ausbildung von Verdrängungstendenzen in der Wahrnehmung negativer Alkoholkonsumfolgen kommt hierbei Bedeutung zu.


Bereits bei Verkehrsauffälligkeiten ab 1,1 Promille sind Fälle zu erwarten, die nicht mehr über eine ausreichende Steuerungsfähigkeit im Umgang mit Alkohol verfügen. Je höher die BAK über 1,1 Promille liegt, desto wahrscheinlicher wird es, dass ein konsequenter Alkoholverzicht erforderlich ist, um eine zukünftige Verkehrsteilnahme unter Alkohol hinreichend durchgängig und sicher zu vermeiden. Ab 1,6 Promille ist in der überwiegenden Zahl der Fälle konsequenter Alkoholverzicht auch außerhalb von Fahrbereitschaft erforderlich. Der konsequente Alkoholverzicht ist dabei insofern von der therapeutisch indizierten Abstinenz zu unterscheiden, als es sich in diesen Fällen um eine Vernunft geleitete Entscheidung für eine Erfolg versprechende Verhaltensstrategie für die aktive Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr handelt und nicht um eine aus gesundheitlichen und sozialen Gründen zwingend erforderliche Maßnahme.


(Aus: Stephan, E., in Schubert, W. & Mattern, R. (Hrsg.) (2009): Urteilsbildung in der Fahreignungsdiagnostik, Beurteilungskriterien, Bonn, Kirschbaum Verlag, Kapitel 2 S. 38-39).


Die im Folgenden aufgeführten beiden Merkmale (=Überschriften 1. und 2.) sprechen daher für eine fehlende Fähigkeit zum kontrollierten Umgang mit Alkohol, so dass die Voraussetzungen zum Führen eines Kraftfahrzeugs zum Untersuchungszeitpunkt nur bei stabilem Alkoholverzicht gegeben sind.


1.) Das frühere Alkoholtrinkverhalten des Klienten stellte ein "fehlangepasstes Muster von Substanzgebrauch dar, das sich in wiederholten und deutlich nachteiligen Konsequenzen manifestiert hat" (Substanzmissbrauch nach DSM-IV). Beispielsweise und in Auszügen können hier genannt werden:


a. Der Klient hat Alkohol wiederholt mit den Folgen konsumiert, dass es zu einem Versagen bei der Erfüllung auch ihm wichtiger Verpflichtungen bei der Arbeit, in der Schule oder zu Hause gekommen ist.


b. Der Klient hatte, auch außerhalb des Straßenverkehrs, im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum bereits wiederholt Probleme mit Polizei, Gerichten oder Behörden.


c. Obwohl durch die Auswirkungen des Alkoholkonsums ständig oder wiederholt soziale oder zwischenmenschliche Probleme aufgetreten oder verstärkt worden sind, hat der Klient weiterhin Alkohol konsumiert.


2.) Es ist "aus der Lerngeschichte" abzuleiten, dass der Klient zum kontrollierten Alkoholkonsum nicht hinreichend zuverlässig in der Lage ist. Beispielsweise und in Auszügen können hier genannt werden:


a. Der Klient hat Krisen oder schwerere Konflikte (z. B. Ehescheidung) durchlebt, die erkennbar mit einer Alkoholproblematik in Verbindung stehen oder standen. Es kam dadurch zu keiner angemessenen Reduktion der Alkoholtrinkmengen bzw. zum Alkoholverzicht.


b. Dem Klienten ist von Personen in seinem Umfeld, die für ihn von Bedeutung sind, empfohlen worden, eine Suchtberatung in Anspruch zu nehmen oder eine Selbsthilfegruppe zu besuchen.


c. Negative Rückmeldungen und Vorwürfe von Bezugspersonen des Klienten hinsichtlich der konsumierten Alkoholtrinkmengen oder der Konsumfolgen führten allenfalls zu zeitweiligen Korrekturen (i. S. der Reduktion der Trinkanlässe oder -mengen oder des kurzzeitigen Verzichts auf Alkohol).


Achtung bei zwei Alkoholfahrten mit hohen Promillewerten.


Hier gilt u. a.:


a. Nach Absolvieren eines Kurses zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (§ 70 FeV) für alkoholauffällige Kraftfahrer hat es einen Rückfall (erneutes Alkoholdelikt) gegeben.


b. Nach einem Vorgutachten mit positiver Prognose auf Grund von Alkoholabstinenz oder reduziertem Alkoholkonsum kam es zu einem erneuten Alkoholdelikt mit einer vergleichbar hohen oder gar höheren Blutalkoholkonzentration.


c. Im aktuellen Auszug aus dem VZR sind mehr als zwei Entziehungen der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrten (§§ 315 c oder 316 StGB) eingetragen.



(Aus: Schubert, W. & Mattern, R. (Hrsg.) (2009): Urteilsbildung in der Fahreignungsdiagnostik, Beurteilungskriterien, Bonn, Kirschbaum Verlag, Kapitel 5 S. 86 ff.)

Alkoholwirkungen


1.) Der Schlaf ist nicht der Gleiche, wie der Schlaf ohne Alkoholisierung. Da die REM-Phasen entfallen, wird beispielsweise auch nicht geträumt, der Schlaf insgesamt am kommenden Morgen als nicht erholsam und als nicht ausreichend empfunden.


2.) Durch den erhöhten Alkoholkonsum entsteht auch eine erhöhte Harnproduktion. Allerdings führt dies zu erhöhtem Flüssigkeitsverlust und zudem werden für den Organismus notwendige Mineralien zusätzlich ausgeschieden.


3.) Alkoholkonsum beeinflusst natürlich auch die Gehirnfunktionen. Die Alkoholmoleküle „docken“ an unzähligen Gehirnrezeptoren an und beeinflussen die Informationsverarbeitung. Regulationssysteme (Aktivierung/Hemmung) werden aus dem Gleichgewicht gebracht. Transmittersysteme und Botenstoffe werden durcheinandergewirbelt. Wer einmal einen betrunkenen Mitbürger (m/w/d) beobachtet hat: Die benehmen sich so, weil „innendrin“ alles durcheinandergewirbelt wird.

Amphetamine


Amphetamin (umgangssprachlich: Speed/Pep) ist eine synthetisch hergestellte Substanz mit stimulierender Wirkung.


Das Amphetamin stellt die Basis der gleichnamigen Substanzklasse dar. Ihr gehören eine Vielzahl an psychotropen (= die Psyche des Menschen beeinflussend) Substanzen an. Zu dieser Substanzklasse gehört beispielsweise auch das MDMA (= Ecstasy, r). Allerdings können Ecstasy/XTC auch andere/weitere Inhaltsstoffe enthalten.


Amphetamine haben eine stimulierende und euphorisierende Wirkung auf das Zentralnervensystem und werden daher auch als Rauschmittel eingesetzt.

B

B.Sc. Psychologie (bzw. Diplom-Psychologe)


B.Sc. Psychologie ist eine Berufsbezeichnung. Personen, die diesen Titel führen dürfen, verfügen über eine entsprechend langjährige Ausbildung mit qualifizierenden Abschlussprüfungen an einer Universität.


Durch Ausbildungsreformen bedingt werden diese Abschlüsse mit den Titeln Master of Science/Arts Psychologie (M.Sc.) oder Bachelor of Science/Arts Psychologie (B.Sc.) verliehen, die dem Diplom-Psychologen gleichberechtigt entsprechen. Allen Abschlüssen ist gemeinsam, dass derart ausgebildete Personen sich mit der Beschreibung, Erklärung und Vorhersage menschlichen Erlebens und Verhaltens beschäftigen.


Die Berufsbezeichnung Psychologe ist eine gesetzlich mittelbar geschützte Berufsbezeichnung.

Badesalz (bzw. Mephedron, Methylon, synthetische Cathinone, Reiniger, Research Chemicals)


Der Begriff „Badesalz“ umfasst eine Reihe von Substanzen, die als synthetische Cathinone bezeichnet werden. Cathinon kommt in den Blättern der Khat-Pflanze vor. Synthetische Cathinone sind somit Abkömmlinge der natürlichen Substanz.


Die Bezeichnung „Badesalz“ ist kein Fachbegriff, sondern wurde gewählt, um den eigentlichen Zweck zu verschleiern: Den Konsum. Die im Internet vertriebenen Produkte werden auch als „Pflanzennahrung“, „Reiniger“ oder „Research Chemicals“ deklariert. Mit dem Ziel gesetzliche Bestimmungen zu umgehen, werden die Produkte meist mit dem Hinweis „nicht für den menschlichen Verzehr geeignet“ versehen. Viele synthetische Cathinone fallen inzwischen jedoch unter das Betäubungsmittelgesetz. Herstellung, Vertrieb und Erwerb sind somit illegal.


Bekannt ist, dass Cathinone stimulierend auf den Organismus wirken.


„Badesalz“ wird meist als weißes oder braunes Pulver oder in Kapseln verkauft. Die Substanzen werden entweder geschnupft, geschluckt oder gespritzt. Die von Konsumierenden berichtete Wirkung ähnelt der von Amphetamin oder Ecstasy. Sie erzeugen demnach Euphorie, Gefühle erhöhter Energie sowie eine gesteigerte Libido und Gesprächigkeit.


Der Konsum kann tödlich enden. Eines der am häufigsten auftretenden Einzelsymptome ist eine erhöhte Aggressivität, oftmals begleitet von einer massiven Psychose mit Wahnvorstellungen. Unter dem Einfluss von „Badesalz“ würden Konsumierende häufig zu gewalttätigem und unvorhersehbarem Verhalten neigen. In einem Fallbeispiel hatte ein Mann seine Frau und anschließend sich selbst erschossen, nachdem die Polizei ihn wegen zu schnellen Fahrens angehalten hatte.

Basisseminar (bzw. Einzelsitzung)


Tja, was soll man sagen. Ein bisschen Eigenwerbung muss dann auch mal sein. Das Basisseminar des MPU-FUX ist eine einzige Erfolgsstory und würde uns förmlich „aus den Händen gerissen“, wenn das gehen würde.


Denn hier erhält man komprimiert in Einzelsitzungen seine individuelle Vorbereitung zum günstigen Preis. Eine hohe Qualität zur Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische-Untersuchung gibt es damit in kürzester Zeit. Von unseren Kunden wird aber auch viel persönliche Mitarbeit, Engagement und Heimarbeit verlangt. Daher ist das Basisseminar des MPU-FUX sicher nicht für jeden geeignet.

BASt (bzw. Bundesanstalt für Straßenwesen)


Bei der Bundesanstalt für Straßenwesen handelt es sich um die "oberste" Kontrollbehörde für die Begutachtungsstellen für Fahreignung.


Seit dem Jahr 1999 führt die BASt die Akkreditierung der Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) in ganz Deutschland durch. Hierdurch ist ein gleichbleibendes Qualitätsniveau bei der Gutachtenerstellung deutschlandweit gewährleistet.


Weiterhin hat die BASt Vorgaben entwickelt, die Ihnen helfen sollen, sich einem qualitativ hochwertigem Vorbereiter anzuvertrauen. Dass die im folgenden genannten Kriterien von dem MPU-FUX und seinem Personal erfüllt werden, ist selbstverständlich. Doch lesen Sie selbst:

Verkehrspsychologische MPU-Beratung und MPU-Vorbereitung

Wenn Sie sich im Vorfeld einer MPU für eine Beratung oder eine verkehrspsychologische Vorbereitung interessieren, fällt es Ihnen möglicherweise schwer, sich angesichts der Fülle von Angeboten zu orientieren. Insbesondere stellt sich für Sie sicher die Frage, woran Sie erkennen können, ob es sich um einen seriösen und kompetenten Anbieter handelt.

Wenn Sie sich im Vorfeld einer MPU für eine Beratung oder eine verkehrspsychologische Vorbereitung interessieren, fällt es Ihnen möglicherweise schwer, sich angesichts der Fülle von Angeboten zu orientieren. Insbesondere stellt sich für Sie sicher die Frage, woran Sie erkennen können, ob es sich um einen seriösen und kompetenten Anbieter handelt.

Ein seriöser und kompetenter Berater oder Verkehrstherapeut

  • ist Diplom-Psychologe, hat eine verkehrspsychologische Ausbildung absolviert und bildet sich regelmäßig fort. Außerdem ist er mit den aktuell geltenden Beurteilungskriterien vertraut, an denen sich die Gutachter in der MPU orientieren. Sie sollten dies im Vorfeld gezielt klären (Homepage, direkt befragen).
  • gibt keine Garantien, wie zum Beispiel "Geld-zurück" oder "100-Prozent-Chance".
  • klärt über Leistung und Kosten auf und bietet faire Zahlungsmodalitäten.
  • informiert sich objektiv und vertraulich über Ihre Verkehrsauffälligkeiten. Er fordert Sie beispielsweise auf, Urteile, Schriftverkehr mit der Führerscheinstelle, Auszug aus dem Verkehrszentralregister, bisherige Gutachten vorzulegen.
  • wird Sie nicht unter Druck setzen.
  • nötigt Sie nicht, "zurechtgebastelte"Geschichten auswendig zu lernen, die den Gutachter angeblich überzeugen.
  • macht im Verlauf der Beratung schriftliche Aufzeichnungen.
  • händigt Ihnen zum Schluss ein schriftliches Beratungsergebnis oder eine Teilnahmebescheinigung für die Vorbereitungsmaßnahme aus.
  • stellt Ihnen eine Quittung aus, wenn Sie bar bezahlen.

Eine seriöse verkehrspsychologische MPU-Vorbereitungsmaßnahme zeichnet sich des Weiteren dadurch aus, dass der Verkehrspsychologe zu Beginn einen Vertrag mit Ihnen schließt, in dem Zusammenarbeit, Kosten- und Zeit-Aspekte sowie Beendigung geregelt sind.


www.bast.de/DE/FB-U/Fachthemen/MPU/qualitaetssiche...

Betäubungsmittelgesetz


Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln.

In den Anlagen I bis III ist aufgeführt, welche Stoffe und Zubereitungen von diesem Gesetz erfasst werden. Das BtMG unterliegt der ständigen Aktualisierung:

  • Anlage I umfasst die „nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel“, die keinen therapeutischen Nutzen und ein hohes Suchtpotential aufweisen. Hierzu zählen alle illegalen Drogen von Acetorphin bis Trimeperdin.
  • Anlage II listet die „verkehrsfähigen nicht verschreibungsfähigen“ Betäubungsmittel auf. Als solche gelten Stoffe, die zur Herstellung therapeutisch wirksamer Betäubungsmittel verwandt werden von Amfetaminil bis Zipeprol.
  • Anlage III enthält die „verkehrsfähigen verschreibungspflichtigen“ Betäubungsmittel. Hierbei handelt es sich um Medikamente mit physischem oder psychischem Abhängigkeitspotentials von Alfentanil bis Zolpidem.

Bundesweit (zugelassen) (bzw. Diplom-Psychologe, Suchtberater, schwarze Schafe, Verkehrstherapeut)


Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln.

In den Anlagen I bis III ist aufgeführt, welche Stoffe und Zubereitungen von diesem Gesetz erfasst werden. Das BtMG unterliegt der ständigen Aktualisierung:

Um zu verdecken, dass sie nicht die Qualifikation (Diplom-Psychologe/Bachelor Master/cand. Psych.) zur MPU-Vorbereitung besitzen, werben unqualifizierte Vorbereiter damit, dass sie "bundesweit zugelassen" oder auch "bundesweit anerkannt" sind. Dadurch wollen sie verbergen, dass sie diese Qualifikationen als ausgebildete Psychologen nicht besitzen und täuschen vor, dass man eine Zulassung von einer Stelle/Behörde/Amt bekommen hat. Das gibt es aber gar nicht.


Auch in Würzburg gibt es unqualifizierte Anbieter, die vortäuchen, dass sie quasi "vom Amt" eine Erlaubnis zur Vorbereitung erteilt bekommen haben und mit speziellen Zertifikaten werben. Diese Kundentäuschung müssen solche Anbieter natürlich betreiben, wenn sie sonst kein oder wenig psychologisches Fachwissen haben.


Hilfestellung, welche Qualifikation ein Vorbereiter haben sollte, gibt die Bundesanstalt für Straßenwesen unter folgendem Link:


http://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachtheme...

C

Cannabis (bzw. Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol, THC, Gras)


Cannabis ist ein Oberbegriff für Rauschmittel, die aus Hanfsorten gewonnen werden. Die Blätter der weiblichen Pflanze werden hierbei Marihuana genannt. Das extrahierte Harz wird dann zu Haschisch weiter verarbeitet. Psychoaktiv und damit der Hauptwirkstoff der Hanfpflanze ist dabei das sogenannte Tetrahydrocannabinol (THC). Es beeinflusst vor allem das Zentralnervensystem und bewirkt die vom Konsumenten erwünschten relaxierenden und sedierenden Wirkungen.

Co-Abhängigkeit (bzw. Alkoholabhängigkeit)


Co-Abhängigkeit ist ein Begriff aus der Suchtforschung. Damit wird umschrieben, dass in der Regel nahestehende Bezugspersonen (Ehemann/Ehefrau, Eltern, Geschwister etc.) eines Suchtkranken durch ihre gut gemeinten Hilfestellungen die Sucht des Betroffenen eigentlich fördern.


So wird beispielsweise der abhängige Partner vor den Nachbarn entschuldigt, Arbeitskollegen kompensieren die schlechten Arbeitsleistungen durch erhöhten Einsatz. Kinder übernehmen Haushaltsarbeiten, aber auch Ärzte, die suchtbildende Medikamente ohne Indikation verordnen stabilisieren so das Suchtsystem. Dem Suchtkranken werden somit mögliche negative Konsequenzen seines Alkoholkonsums „vorenthalten“, was dazu führt, dass er den Konsum fortsetzt, da er „ja nichts befürchten muss“. Die anderen werden ihm schon helfen.


Co-Abhängigkeit verringert daher im ersten Moment den Leidensdruck des Betroffenen, aber eigentlich verlängern die gut gemeinten Hilfestellungen nur die Krankheitsdauer.


Co-Abhängigkeit ist im Übrigen keine eigenständige Störung oder Erkrankung. 

Ergänzende Literatur:

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. und Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e.V. (Hrsg., 2009). SUCHT, Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis, Sonderheft, Deutsche Suchthilfestatistik 2007.


Flassbeck, J. (2011). Co-Abhängigkeit. Diagnose, Ursachen und Therapie für Angehörige von Suchtkranken. Stuttgart: Klett-Cotta.


Klein, M. (2001). Das personale Umfeld von Suchtkranken. In: Tretter, F. & Müller, A. (Hrsg.), Psychologische Therapie der Sucht. Grundlagen, Diagnostik, Therapie (S. 201-230). Göttingen: Hogrefe.


Mellody, P. (2002). Verstrickt in die Probleme anderer. Über Entstehung und Auswirkung von Co-Abhängigkeit (6. Aufl.). München: Kösel.


Schaef, A.W. (1999). Co-Abhängigkeit. Die Sucht hinter der Sucht (10. Aufl.). München: Heyne.

Craving


Mit dem Begriff Craving (engl. für Begierde, Verlangen) wird das kaum zu unterdrückende Verlangen nach dem Konsum der Droge umschrieben, dass der Betroffene entwickeln kann. Dieses Verlangen kann sich in allen Formen substanzbezogener (Alkohol, Nikotin, Drogen) und substanzfreier Süchte entwickeln (u. a. beispielsweise Kaufsucht oder Spielsucht). Dieses Verlangen ist das zentrale Kriterium einer Abhängigkeitsstruktur oder eines Entzugs.

Crystal Meth (bzw. Ecstasy, XTC)


Crystal Meth ist nur in einigen Gegenden Deutschlands verbreitet und vergleichsweise billig. Da es jedoch neurotoxisch wirkt und schnell abhängig macht, gilt die Droge vielen Experten noch gefährlicher als Heroin oder Kokain.


Zudem entsprechen die Konsumenten nicht dem „Bahnhof-Zoo-Klischee“, das man sich meistens von Süchtigen macht. Sie kommen vielmehr aus der sogenannten Mitte der Gesellschaft, um in eben dieser Gesellschaft mithalten zu können, von der sie sich überfordert fühlen.


Dabei gilt Crystal als DER Ego-Shooter. Die Motive zum Konsum sind so vielfältig, wie es Menschen gibt, die die Substanz konsumieren. Die einen wollen mehr arbeiten, als der Körper ihnen zugesteht. Müdigkeit und Schmerzen werden unterdrückt. Mit Crystal versucht man Schlafmangel, Stress oder auch Sorgen wegzudrücken. Hungergefühle werden unterdrückt, weil man dem Schlankheitswahn unserer Zeit entsprechen möchte. Gleichzeitig wird der Bewegungsdrang aktiviert. Einige wollen auch ganz lapidar durch die Droge ausreichend fit zum Feiern werden, oder auch mehr Alkohol vertragen, Kontakte ohne jeden Selbstzweifel anbahnen, vermeintlich besseren Sex abliefern (Konsumenten sollten jedoch mal selbst vergleichen; mit und ohne Droge).


Gegenwärtig ist Crystal vor allem in Sachsen, Thüringen und Nordbayern verbreitet, den Regionen entlang der Grenze zu Tschechien. Dort wird das Rauschgift seit Jahren billig produziert und weitestgehend unkompliziert über die mittlerweile grüne Grenze transportiert. Dabei finden sich in der Grenznähe ausreichend Konsumenten, dass die Drogenkuriere das Risiko eines längeren Transportes in die Bundesrepublik gar nicht auf sich nehmen müssen.

Cutting-Agent (bzw. Streckmittel)


Cutting-Agents sind Streckmittel, die der jeweiligen Droge beigemischt werden. Allen Streckmitteln gemeinsam ist, dass sie die jeweilige Drogenmenge erhöhen, um den Umsatz des Dealers zu erhöhen. Der Reinheitsgrad der einzelnen Drogen beträgt daher auch nicht mehr 100 Prozent, die er beim Produzenten besaß, da die verschiedensten Zwischenhändler durch den Einsatz von Streckmitteln ihren finanziellen "Schnitt" machen wollen.


Weiterhin kann mit manchen Streckmitteln die Rauschwirkung der jeweiligen Substanz erhöht werden (bspw. Zuckeralkohol für Heroin). Das hat für den Dealer den "netten" Nebeneffekt, dass sich das Abhängigkeitspotential der Substanz erhöht und aus dem Konsumenten ein treuer Kunde wird.


Allen Streckmitteln ist zudem gemeinsam, dass der wiederholte Konsum zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgeschäden führen kann. Von Blutverklumpung, über Blutverdünnung, Krampfanfällen und Herzstillständen ist leider „alles dabei“.

D

Delirium tremens (bzw. Alkoholdelirium)


„Das Delirium tremens (von lat. delirium ‚Irresein‘, tremere ‚zittern‘; Synonym: Alkoholdelirium) stellt eine ernste und potenziell lebensbedrohende Komplikation bei einer länger bestehenden Alkoholkrankheit dar.


Es tritt zumeist im Rahmen des Alkoholentzuges auf, kann aber auch seltener durch einen Alkoholrausch selbst ausgelöst werden. Auch bei anderen Suchterkrankungen kann ein Delirium tremens im Entzug oder als unmittelbare Nebenwirkung auftreten. Der Begriff wird aber in der Regel nur für das Vollbild des Alkoholentzuges benutzt“.


(Aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Delirium_tremens - Zugriff Juli 2013)

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Delta-Alkoholismus (bzw. Alkoholismus)


Hierbei handelt es sich um den sogenannten „Spiegeltrinker“. Es erfolgt eine ständige Zufuhr von Alkohol, da der Betroffene nicht unter einen bestimmten „Promillespiegel“ fallen will. Passiert ihm das dennoch, treten unmittelbare Entzugserscheinungen auf. Dieser Trinkertypus ist fast jedem vertraut, da er häufig in Filmen vorkommt und morgens, nach dem Aufstehen, erst einmal Alkohol trinken muss, um das Händezittern zu beenden. Der Betroffene ist eben im Laufe der Nacht unter seinen Promillespiegel gefallen und muss jetzt erst einmal „auffüllen“, um funktionieren zu können. Er kann daher auch nicht mehr ohne den Alkohol leben. Häufig ist es den Betroffenen jedoch noch möglich ihren Konsum zu steuern. Wenn es ihnen gelingt, die „Alkoholfahne“ zu verdecken, werden sie von ihrer Umwelt noch nicht einmal als betrunken wahrgenommen. Anders als beispielsweise „Gamma-Alkoholiker“ trinken sie daher auch nicht bis zu Vollrausch sondern sind eben bemüht, „ihr Level“ zu halten. Der Alkoholkonsum erfolgt gewohnheitsmäßig und kann über viele Jahre hinweg unbemerkt praktiziert werden. Auch bei diesem Trinkertypus ist ein kontrollierter Alkoholkonsum, der Trinken und Verkehrsteilnahme trennt, nicht mehr möglich und es ist dokumentierte und stabile Alkoholabstinenz im Hinblick auf eine MPU gefordert.

Designerdroge


„Die Gruppe der sog. Designerdrogen (englisch design: entwerfen) umfasst synthetisch hergestellte Derivate (= chemische Abkömmlinge) bekannter psychotroper Stoffe, die oft eine ähnliche, teilweise aber auch eine bedeutend stärkere Wirkung sowie ein höheres Suchtpotenzial besitzen als ihre Muttersubstanzen. Eine besondere Rolle spielen die Derivate des Narkosemittels Fentanyl, der Schmerzmittel Pethidin und Phencyclidin, die größtenteils in die Reihe der Opioide zählen, und des Amphetamins (Iten 1994, mit Literaturübersicht). Vertreter sind u. a.: MDA (Methylen-Dioxy-Amphetamin, Trivialname u. a. Love Drug, Speed for Lovers), MDMA (Methylen-Dioxy-Meth-Amphetamin, z. B. Adam, XTC, Ecstasy, "E"), MDEA (Methylen-Dioxy-Ethyl-Amphetamin, z. B. "Eva", "Eve"), DOM (Dimeth-Oxyamphetaminderivat mit Methyl-Gruppe, z.B. Tranquillity, Serenity, u.a.), DOB (Dimeth-Oxyamphetaminderivat mit Brom-Atom, z. B. Golden eagle, 100X).


Wirkung: Ihre Wirkung wird vor allem über den Sympathikus (= den für die körperliche Aktivität zuständigen Teil des Zentralnervensystems) vermittelt. Seine Erregung (sog. sympathomimetische Wirkung) wird als aufputschend („Kraft und Energie" vermittelnd) erlebt. Sie setzt etwa 15 bis 60 Minuten nach oraler Aufnahme ein und kann über Stunden anhalten. Hinzu kommen emotionale Enthemmung (ähnlich wie Liebesgefühle), Steigerung des Selbstwertgefühls und Abbau der Kommunikationsbarrieren. Aus medizinischer Sicht ist vor allem die im Einzelfall nicht vorhersehbare Hyperthermie (= Entgleisung der Körpertemperatur-Regulierung) gefürchtet.


Ebenso gefährlich sind Störungen im Elektrolyt-Ionenhaushalt des Körpers, die durch eine überlange und zu hohe Aktivitäts- bzw. Wachheitsdauer mit nicht ausgeglichenen Flüssigkeitsverlusten hervorgerufen wurden bzw. eine mit einem Katabolismus einhergehende Erschöpfung. Es häuften sich auch Berichte über neurotoxische Wirkungen von im Körper gebildeten Metaboliten einiger Substanzen dieser Stoffgruppe, die Störungen der Synapsenbildung bewirken (Verknüpfungen zwischen Nervenzellen). Befürchtet werden Spätfolgen im Bereich der Gehirn- und Gedächtnisleitung, die vermehrt und bereits in relativ jungen Jahren einsetzen.


MDA, MDMA und MDEA besitzen eine einander ähnliche Wirkung, DOB ist rund einhundert Mal potenter als MDA (Iten 1994)“.


(Aus: Eisenmenger W., Schneider W., Schubert W. und Stephan E. (2006), Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung, -Kommentar- . 2. erweiterte und überarbeitete Auflage. Bonn: Kirschbaum Verlag).

Diplom-Psychologe (bzw. Master of Science/Arts (Psychologie, Bachelor of Science/Arts Psychologie, B.Sc.)


Diplom-Psychologe/B.Sc. Psychologie ist eine Berufsbezeichnung. Personen, die diesen Titel führen dürfen, verfügen über eine entsprechend langjährige Ausbildung mit qualifizierenden Abschlussprüfungen an einer Universität.


Durch Ausbildungsreformen bedingt werden heute auch Abschlüsse mit den Titeln Master of Science/Arts Psychologie M.Sc. oder Bachelor of Science/Arts Psychologie B.Sc. verliehen, die dem Diplom-Psychologen gleichberechtigt entsprechen. Allen Abschlüssen ist gemeinsam, dass derart ausgebildete Personen sich mit der Beschreibung, Erklärung und Vorhersage menschlichen Erlebens und Verhaltens beschäftigen.


Die Berufsbezeichnung Psychologe ist eine gesetzlich mittelbar geschützte Berufsbezeichnung.

E

Ecstasy (bzw. XTC, Speed, Crystal Meth, MDMA)


Hinter dem Begriff Ecstasy (englisch: cr) verbirgt sich das synthetische Amphetaminderivat MDMA (3,4 Methylendioxy-N-methylamphetamin), welches erstmals im Jahr 1914 hergestellt wurde. Hintergrund der damaligen Entwicklung war, dass der Wirkstoff den Appetit von betroffenen Personen zügeln sollte.


Die Pillen steigern dabei Bewegungsdrang und Energie. Gleichzeitig werden Schmerzen, Hunger- und Durstgefühl unterdrückt. Zudem gibt die Droge dem User das Gefühl, mit sich und der Welt im Einklang zu sein. Auch erlaubt die Droge dem Konsumenten einen stärkeren Zugang zu den eigenen Gefühlen sowie unterdrückten und verdrängten Erfahrungen (sog. entaktogene Wirkung) und wirkt darüber hinaus stimmungsaufhellend, kommunikations- und kontaktfördernd. Die Hochstimmung hält mit bis zu fünf Stunden sehr lange an.


Innerorganisch bewirkt der Konsum die Ausschüttung von großen Mengen des Glückshormons Serotonin sowie von leistungssteigernden Transmittern wie Dopamin und Noradrenalin. Parallel verhindert die Droge, dass diese Hormone – wie unter normalen Umständen – sofort wieder von den Nervenzellen aufgenommen werden. Der längere Aufenthalt im synaptischen Spalt zwischen den Nervenzellen bewirkt somit eine längere und größere Verfügbarkeit der Transmitter. In der Regel genügt deshalb eine Pille, um eine ganze Nacht ohne Ermüdungs- und Erschöpfungsgefühl durchzutanzen. Bei geringerer Dosis wirkt der Rausch antriebssteigernd, bei höherer Dosierung eher halluzinogen.


An negativen Konsumfolgen wird berichtet, dass bei einem einmaligem Konsum auf die Hochstimmung ein Kater folgt. Zudem machen sich Erschöpfung, Kopfschmerzen, Schlaf- und Konzentrationsstörungen bemerkbar, gelegentlich werden auch Depressionen und Angstzustände berichtet.


Bei regelhaftem Konsum überwiegen jedoch die unangenehmen Nebenwirkungen wie Übelkeit und Verspannungen der Kiefermuskeln. Es kann somit zu einer Versteifung der Gesichtsmuskeln kommen, die in der Szene "Gesichtsgulasch" genannt werden. Ergänzend treten Schäden an Leber und Nieren auf, gerade in Kombination mit dem Konsum von Alkohol. Weitere mögliche Folgeschäden sind Störungen der Herzfunktion, Infarkt, Schlaganfälle und Hirnschäden. Psychoaktive Stimulanzien wie Ecstasy stehen außerdem im Verdacht, die Parkinson-Krankheit zu begünstigen.


Ecstasy hat zwar ein geringeres Abhängigkeitspotenzial als andere Psychostimulanzien wie Speed oder Crystal Meth. Dennoch sterben in der Bundesrepublik Deutschland circa zehn Menschen im Jahr als unmittelbare Folge des Konsums von Ecstasy (oder in Verbindung mit anderen Substanzen). Das Hauptrisiko liegt hierbei zum einen in der nicht abschätzbaren Dosierung. So ist eine einzige Pille ist mit verschiedenen Streckmitteln versetzt und kann somit zwischen 50 und 250 Milligramm MDMA enthalten. Zum anderen erzeugt die Droge eine körperliche Daueraktivität, die einen bedrohlichen Flüssigkeitsverlust bewirken kann. Der Organismus trocknet aus und heizt sich extrem auf. Man stirbt.

Epsilon-Alkoholismus


Damit sind die so genannten Quartalstrinker gemeint, die von Zeit zu Zeit von Unruhezuständen oder Verstimmungen überfallen werden und dann bis zum Kontrollverlust trinken. Das Verlangen nach dem Rausch tritt so plötzlich auf, dass die Betroffenen im Notfall auch zu billigsten Alkoholsorten greifen. Das übermäßige Trinken hält mehrere Tage an. Danach sind Epsilon-Trinker in der Lage, völlig normal zu trinken oder sogar ganz auf Alkohol zu verzichten.

EtG (bzw. Ethylglucuronid, Alkoholkonsummarker, Langzeitmarker für Alkohol)


Ethylglucuronid (EtG) ist ein sehr sicherer Marker des Alkoholkonsums. Erklären kann man das damit, dass Ethylglucuronid ein direktes Abbauprodukt des Alkohols ist. Ethylglucuronid entsteht also nur, wenn man tatsächlich Alkohol getrunken hat. Zudem ist ein hoch spezifischer Nachweis durch GC-MS möglich.


Weiterhin kann Ethylglucuronid im Urin und in den Haaren nachgewiesen werden. In den Haaren dient Ethylglucuronid als Langzeitmarker für Alkoholkonsum in den zurückliegenden maximal drei Monaten. Der Nachweis ist analytisch äußerst zuverlässig. Diese Analytik erlaubt zudem eine Unterscheidung zwischen moderatem Alkoholkonsum und exzessivem Alkoholkonsum bzw. missbräuchlichem Alkoholkonsum. Der moderate Alkoholkonsum wird hierbei durch das Unterschreiten eines vorgegebenen Cut-off-Wertes belegt, während der exzessive bzw. missbräuchliche Alkoholkonsum eben diesen Wert überschreitet.


Beachten sollte man übrigens, dass die Analytik von Haaranalysen oder Urinanalysen nur von Laboren durchgeführt wird, die nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke akkreditiert sind.

F

Fahren ohne Fahrerlaubnis


Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt zu den sogenannten Straftaten, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Häufig kommt diese Straftat bei Jugendlichen vor, die gewisse Veränderungen an ihrem Mofa/Roller verändert haben, um die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu verändern. In früheren Jahren (70er/ 80er Jahre) noch eine lässliche Sünde, die zum Erwachsenwerden dazugehörte, führt sie heutzutage zur Überprüfung der Eignung des Betroffenen. Allerdings haben die Fahrerlaubnisbehörden häufig einen gewissen Ermessensspielraum und fordern eine MPU erst beim zweiten aktenkundigen Vorfall. Das kann man auch verstehen, denn eine zweite Auffälligkeit lässt schon darauf schließen, dass der Betroffene ein eigenes Verständnis bezüglich der Befolgung der Verkehrsregeln hat.


Etwas anders sieht es dann schon aus, wenn nach vorangegangenem Führerscheinentzug der Betroffene sein Fahrzeug weiter bewegt.

Fahrverbot


Nach § 44 Strafgesetzbuch (StGB) gelten folgende Bestimmungen bezüglich eines Fahrverbotes:


(1) Wird jemand wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Ein Fahrverbot ist in der Regel anzuordnen, wenn in den Fällen einer Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 3 oder § 316 die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 unterbleibt.


(2) Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft des Urteils wirksam. Für seine Dauer werden von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt. Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat. In anderen ausländischen Führerscheinen wird das Fahrverbot vermerkt.


(3) Ist ein Führerschein amtlich zu verwahren oder das Fahrverbot in einem ausländischen Führerschein zu vermerken, so wird die Verbotsfrist erst von dem Tage an gerechnet, an dem dies geschieht. In die Verbotsfrist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.

Freier Therapeut (bzw. Suchtberater, Verkehrstherapeut)


In der MPU-Vorbereitung tummeln sich viele schwarze Schafe, die sich beispielsweise "freie Therapeuten" nennen. Genauso verhält es sich mit dem Verkehrstherapeut oder dem Suchtberater. Derartige Begriffe sind gesetzlich nicht geschützt und jeder kann sich so nennen. Viele tun es auch und führen MPU-Vorbereitungen durch, obwohl sie nicht qualifiziert sind.


Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gibt Hilfestellung und hat vorgegeben:


"Ein seriöser und kompetenter Berater ....... ist Diplom-Psychologe, hat eine verkehrspsychologische Ausbildung absolviert und bildet sich regelmäßig fort. Außerdem ist er mit den aktuell geltenden Beurteilungskriterien vertraut, an denen sich die Gutachter in der MPU orientieren. Sie sollten dies im Vorfeld gezielt klären (Homepage, direkt befragen)."


Beachten Sie immer, dass Ihr Vorbereiter ein Diplom-Psychologe (m/w/d) ist.


http://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachtheme...

G


Bedeutet: „GasChromatographisch-MassenSpektrometrisch. Der Gaschromatograph dient dabei der Auftrennung des Stoffgemisches und das Massenspektrometer zur Identifizierung und zur Quantifizierung der einzelnen Komponenten.

GebOSt (bzw. Gebührenordnung)


Bei der GebOSt handelt es sich um eine Abkürzung für den bürokratischen Begriff der "Gebührenordnung im Straßenverkehr". Die GebOSt legte formalistisch die Gebühren fest für Amtshandlungen, einschließlich der Prüfungen und Untersuchungen im Sinne des § 6a des Straßenverkehrsgesetzes, des § 34a des Fahrlehrergesetzes und des § 18 des Kraftfahrsachverständigengesetzes.


Seit dem 01.08.2018 gilt diese Gebührenordnung nicht mehr. Das bedeutet, dass die Träger von Begutachtungen für Fahreignung die Preise selbst bestimmen können.

GGT (bzw. Gamma-GT, Leberwert)


Die GGT (Gamma-Glutamyl-Transferase) ist ein Enzym, das in vielen Organen vorkommt und an Stoffwechselprozessen beteiligt ist (bspw.: Eiweißstoffwechsel). Dabei wird die GGT durch die Blutentnahme bei der Untersuchung erhoben. Die im Blut gemessene GGT stammt dabei nahezu vollständig aus den Zellen der Gallengänge in der Leber. Allgemein wird die GGT bei der MPU bestimmt, da sie als ein leberspezifisches Enzym gilt.


Die GGT zählt daher auch zu den sogenannten Leberwerten. Sie wird u. a. bestimmt, wenn der Verdacht auf eine Erkrankung der Leber oder aber auch der Verdacht auf einen Alkoholmissbrauch besteht. Alkoholmissbrauch ist daher auch einer der häufigsten Gründe für eine Erhöhung der GGT. Allerdings ist die GGT ein empfindlicher Parameter, der schon bei einer geringen Alkoholmenge (zwei/drei Flaschen Bier à 0,5 Liter) erhöht sein kann.


Zwar wird oben aufgeführt, dass Alkoholmissbrauch einer der häufigsten Gründe für eine GGT-Erhöhung ist. Allerdings wird durch diese Erhöhung ein Alkoholmissbrauch nicht bewiesen. Denn eine GGT-Erhöhung kann auch durch andere Faktoren (bspw.: Medikamente, Erkrankungen) verursacht worden sein.


Eigentlich zeigt eine isoliert erhöhte GGT lediglich, dass eine mögliche Schädigung der Leber vorliegt. Diese Schädigung wird häufig durch Alkoholmissbrauch, aber eben auch durch andere Faktoren hervorgerufen.


Wir fassen daher zusammen: Die GGT kann bereits durch den Konsum geringer Mengen an Alkohol ansteigen. Ein erhöhter GGT-Wert kann allerdings auch ein Hinweis auf einen Alkoholmissbrauch sein. Er kann jedoch auch durch andere Faktoren erhöht sein (Medikamente, Erkrankungen). Die Interpretation eines erhöhten GGT-Wertes erlaubt daher auch lediglich in der Verbindung mit den anderen Leberwerten (GOT, GPT) Hinweise auf die zugrunde liegende Störung (Alkoholmissbrauch).


Der Nachweis eines Alkoholverzichts oder eines moderaten Alkoholkonsums erfolgt daher heutzutage beinahe ausschließlich über Urinscreenings oder Haaranalysen und wird auch nur noch in dieser Form von den Begutachtungsstellen akzeptiert.

GHB (bzw. Liquid Ecstasy, Lethal Ecstasy)


GHB wird als Abkürzung für Gammahydroxybuttersäure verwendet.


Als Szenenamen werden häufig "G-Juice", "Liquid X" und "Soap" aufgeführt. GHB wird in den unterschiedlichsten Zustandsformen angeboten. Die Droge wird daher als Flüssigkeit, Pulver oder auch Tablette zum Konsum angeboten. GHB unterliegt den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes.


Die Höhe der Dosis und die eigene Stimmung beeinflussen die Dauer und die wahrgenommene Wirkung des Rausches. So kann GHB entspannend und beruhigend wirken, aber auch zu Verwirrtheit, Gedächtnisstörungen und Bewusstlosigkeit führen. Der Rausch tritt im Übrigen nach circa 30 Minuten ein und kann bis zu 3 Stunden anhalten.


Dabei potenzieren sich die Risiken von GHB durch den Mischkonsum mit anderen Drogen (Alkohol, Opiate, Medikamente). Es kam bereits zu Todesfällen bei GHB-Konsum ("Lethal Ecstasy"). Aber auch der gleichzeitige Konsum von stimulierenden Drogen wie Kokain, Speed und Ecstasy ist sehr riskant, weil es zu unkalkulierbaren Wechselwirkungen kommen kann. Der Gefahr der Überdosierung ist zudem sehr hoch, da nur geringfügige Unterschiede in der Dosierung den gewünschten Effekt oder aber auch die toxische Wirkung hervorrufen.


GHB sorgt auch als sogenannte "Vergewaltigungsdroge“ („date rape drug“) für Schlagzeilen.


Es hat Fälle gegeben, in denen Mädchen/Frauen auf Partys GHB in den Drink geschüttet wurde, um sie bewusstlos zu machen und sie anschließend sexuell zu missbrauchen oder zu vergewaltigen. Um diesem Missbrauch vorzubeugen, sollten Mädchen/Frauen ihre Getränke auf Parties/Discotheken immer bei sich behalten.

GOT (bzw. Enzym, Leberwerte)


Die GOT (Glutamat-Oxalacetat-Transaminase) bezeichnet ein Enzym, welches den Stoffwechsel der Aminosäure beschleunigt. Die GOT kommt in annähernd allen Organen (Herz, Gehirn, Nieren, Lunge, Leber) vor. Daher kann eine Erhöhung des GOT-Wertes auf eine Vielzahl von Erkrankungen verweisen.


Der Nachweis eines Alkoholverzichts oder eines moderaten Alkoholkonsums erfolgt daher heutzutage beinahe ausschließlich über Urinscreenings oder Haaranalysen und wird auch nur noch in dieser Form von den Begutachtungsstellen akzeptiert.

GPT (bzw. Enzym, Leberwerte)


Die GPT (Glutamat-Pyruvat-Transaminase) ist ein Enzym, dessen Wert vor allem bei Leberschäden ansteigt. Wenn Leberzellen absterben, tritt das GPT aus diesen aus und gelangt in die Blutbahn. Eine Erhöhung ist daher ein Hinweis auf eine mögliche Leberschädigung, die durch einen Alkoholmissbrauch hervorgerufen werden kann (aber eben auch durch Medikamente oder andere Erkrankungen). Der Wert kann lange erhöht bleiben.


Der Nachweis eines Alkoholverzichts oder eines moderaten Alkoholkonsums erfolgt daher heutzutage beinahe ausschließlich über Urinscreenings oder Haaranalysen und wird auch nur noch in dieser Form von den Begutachtungsstellen akzeptiert

H

Halluzinogene (bzw. LSD, Meskalin, Psilocybin)


Halluzinogene sind u. a. LSD, Meskalin und Psilocybin.


LSD ist dabei häufig eine besondere Bedeutung als Substanz in Kombination mit späterem Heroin- oder auch Amphetaminkonsum.

Halluzinogene wirken auf das menschliche Zentralnervensystem und erzeugen subjektiv erlebte Veränderungen der Wahrnehmung. Sie „lockern“ demnach die menschlichen Sinnes- und Gefühlswahrnehmungen und es kommt zu „neuen“, aber eben auch „fehlerhaften“ Wahrnehmungen in optischer, akustischer oder auch taktiler Hinsicht.


Dadurch entstehen eben für den Konsumenten unbekannte Wahrnehmungen und Erlebnisse, die als angenehm und bewusstseinserweiternd erfahren werden. Allerdings können diese Illuminationen auch leicht für den User bedrohlich wirken und schlagen dann in Angst und Panik um.


Deshalb wird meist ein Setting bevorzugt, welches das angenehme Erleben unterstützt. Nach Abklingen des Rausches bedarf es im Übrigen einer längeren Erholungszeit, bis die erneute Zufuhr von Halluzinogenen wieder wirksam werden kann.

I

Idiotentest (bzw. Deppentest)


Umgangssprache für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Aber mal ehrlich: Diese Bezeichnung ist nicht angebracht, denn ein Depp sind Sie sicher nicht. Unter unseren Kunden konnten wir bisher jedenfalls noch keinen finden.

K

Kokain (bzw. Crack, Candy, Coke, Koks, Schnee, white stuff)


Wirkung: Vor allem wird die Leistungsfähigkeit (auf allen Ebenen des menschlichen Erlebens und Verhaltens) gesteigert. Neben der gesteigerten Aktivität mit dem Gefühl einer gesteigerten Dominanz und Überlegenheit wird jedoch das Sorgfalts- und Vorsichtsverhalten herabgesetzt.


Die Kokainwirkung kann mit drei Phasen beschrieben werden:


1) Euphorie: Der Konsument ist "high". Er zeigt eine erhöhte Risikobereitschaft in seinem Verhalten und sein Antrieb ist gesteigert, ohne dass er sich erschöpft oder ermüdet fühlt. Zudem denkt man schneller und ist weniger kritikfähig (vor allem sich selbst gegenüber). Dieser Zustand kann bis zu 40 Minuten andauern.


2) Dysphorie: Der Konsument erlebt nun den gegenteiligen Effekt. Er ist übellaunig, gereizt oder unzufrieden. Hinzu kommen Zustände von Verfolgungswahn oder Aggressivität.


3) Depressive Phase: Der Konsument ist "platt". Er fühlt sich schlapp und ausgelaugt. Aus dem nun einsetzendem Antriebsverlust und der damit einhergehenden Erschöpfung können beispielsweise Angstzustände entstehen.


Wer regelmäßig Kokain schnupft kann zudem seinen Geruchssinn verlieren und die Nasenscheidewand kann weggeätzt werden.

Kontrollminderung (bzw. Kontrollverlust)


„Der Begriff der Kontrollminderung ersetzt heute den früher üblichen Begriff des Kontrollverlustes. Er benennt die eingeschränkte oder gar aufgehobene Fähigkeit, den Alkoholkonsum insgesamt, besonders die Menge zu steuern.


Die nomenklatorische Modifikation wird der Erfahrung gerecht, dass Abhängige zeitweise und in Teilbereichen durchaus noch eine Kontrolle über ihren Alkoholkonsum ausüben können, nicht aber generell. Hinweise auf eine Kontrollminderung sind in der Begutachtungssituation mitunter zu gewinnen, etwa aus dem Bericht eines Probanden, er habe sich in einer bestimmten Situation z. B. wegen einer bevorstehenden Fahrt zwar vorgenommen, nichts zu trinken, habe sich dann aber überreden lassen und schließlich so extreme Mengen konsumiert, dass er anschließend nach Hause gebracht werden musste.


Auch Angaben über vorübergehende Reduktionen der Trinkmenge oder zwischenzeitliche Abstinenz, die aber nicht durchgehalten werden konnten, sind in dieser Hinsicht zu überprüfen“.


(Aus: Eisenmenger W., Schneider W., Schubert W. und Stephan E. (2006), Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung, -Kommentar- . 2. erweiterte und überarbeitete Auflage. Bonn: Kirschbaum Verlag).

Kursempfehlung (bzw. § 70 FeV)


Die Gutachter haben durch das Gutachten drei Möglichkeiten zur Empfehlung an die Behörde. Neben einer Positivempfehlung oder einer Negativempfehlung besteht die Möglichkeit einer Kurszuweisung nach § 70 FeV. Das bedeutet, dass der Betroffene einen sogenannten Kurs mit Rechtsfolge besucht und danach den Führerschein wiederbekommt.


Die Frage der Behörde wird dadurch durch die Gutachter erst einmal negativ beantwortet. Also beispielsweise bei einer Alkoholfragestellung wegen einer vormaligen Alkoholfahrt:


Es ist zu erwarten, dass der/die Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird


Allerdings kommt dann der erleichternde Zusatz: 


Nach den vorliegenden Befunden kann die Wahrscheinlichkeit erneuter Alkoholfahrten jedoch durch Teilnahme an einem nach § 70 FeV anerkannten Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung dauerhaft reduziert werden. Das Kursmodell muss für die Gruppe der alkoholauffälligen Kraftfahrer geeignet sein und eine verlässliche Verhaltenskontrolle im Umgang mit Alkohol zum Ziel haben.


Die Teilnahmebescheinigung genügt nach § 11 FeV in der Regel statt eines erneuten Medizinisch-Psychologischen Gutachtens zum Nachweis der Wiederherstellung der Eignung, wenn die Fahrerlaubnisbehörde der Kursempfehlung vor der Kursteilnahme zugestimmt hat und zwischenzeitlich keine Anhaltspunkte für zusätzliche Eignungsbedenken aufgetreten sind.


Die Behörde erteilt darüber Auskunft, welche Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung derzeit anerkannt sind.

L

Leberzirrhose


Die Leberzirrhose stellt das Endstadium der Lebererkrankung dar. Sie ist irreversibel, da Leberzellen beispielsweise durch Gifte abgestorben sind. In der Regel bildet sich eine derartige Leberzirrhose über Jahre/Jahrzehnte.

Lethal Highs (bzw. Badesalz, Reiniger, Research Chemicals)


Mit „Lethal Highs“ werden künstlich hergestellte Cannabinoide und auch synthetische Cathinone umschrieben. Umgangssprachlich und szenetypisch werden diese Drogen auch verniedlichend „Badesalz“, „Reiniger“ oder „Research Chemicals“ genannt. Leider häufen sich in jüngster Zeit die Meldungen, dass der Konsum dieser Substanzen tödlich geendet hat.


Die tödliche (engl. "lethal") Dosis wird dabei dem Mischkonsum von GHB und Mephedron zugeschrieben. Körperliche Folgen des Konsums können Atemstillstand und ein extremer Anstieg der Körpertemperatur auf bis zu 42 Grad Celsius sein. Bei einer derartig erhöhten Temperatur kann sich das Muskelgewebe auflösen, in die Blutbahnen geraten und dabei andere Körperorgane schädigen. Ein multiples Organversagen ist dann die Folge und führt zum Tode.

Liquid-Ecstasy


siehe auch: GHB

M

MCV (bzw. Leberwerte)


Bezüglich einzelner Leberwerte wie GGT, GOT, GPT wird hinsichtlich eines weiteren Markers ausgeführt, dass „Das MCV weist eine geringere Sensitivität für chronischen Alkoholkonsum auf als die Gamma-GT. Die Spezifität wird unterschiedlich beurteilt (Bode 1995a; Gilg 1995; Roine & Salaspuro 1995). Es bietet jedoch zwei wesentliche Vorteile, auf die nicht verzichtet werden sollte: Zum Ersten basiert es als Ausdruck der toxischen Wirkung des Alkohols auf das Knochenmark auf einem anderen pathophysiologischen Prinzip als die vorgenannten leberspezifischen Parameter. Das führt in Verbindung mit diesen zu einer deutlichen Verbesserung der Aussagekraft der Laborwerte insgesamt. Zum anderen bildet es sich bei Alkoholkarenz wesentlich langsamer zurück“.


(Aus: Eisenmenger W., Schneider W., Schubert W. und Stephan E. (2006), Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung, -Kommentar- . 2. erweiterte und überarbeitete Auflage. Bonn: Kirschbaum Verlag).

MDA (bzw. Methylen-Dioxy-Amphetamin, Love Pills)


MDA ist eine Abkürzung des chemischen Stoffes Methylen-Dioxy-Amphetamin und gehört zur Gruppe der Designerdrogen.


Straßenname: Love Pills.


Die Auswirkungen sind vergleichbar mit denen der Amphetamine.

MDEA (bzw. Methylen-Dioxy-Ethyl-Amphetamin, "Eva", "Eve")


MDEA ist die Abkürzung des chemischen Stoffes Methylen-Dioxy-Ethyl-Amphetamin und gehört zur Gruppe der Designerdrogen.


Straßenname: Eva, Eve.

MDMA (bzw. Methylen-Dioxy-Meth-Amphetamin, XTC, "E", Adam, Ecstasy)


MDMA ist die Abkürzung des chemischen Stoffes Methylen-Dioxy-Meth-Amphetamin und gehört zur Gruppe der Designerdrogen.


Straßenname: Ecstasy/XTC, E, Adam.

MEOS


Das Mikrosomal ethanoloxidierende System wird bei chronifiziertem Alkoholkonsum „extra“ vom Organismus gebildet, um in der Zusammenarbeit mit der Alkohol-Dehydrogenase den Alkoholabbau zu beschleunigen. Mit Beendigung des Alkoholkonsums bildet sich das MEOS wieder zurück, wird aber bei erneuter Konsumaufnahme reaktiviert. Der Alkoholabbau, sprich die Eliminierung des Alkohols aus dem Organismus geschieht entsprechend schnell, was den Rückfall erweitert und den Konsum ansteigen lässt.

N

Nanogramm (bzw. Tetrahydrocannabinol, THC)


Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmals eine verbindliche „Promillegrenze" für Kiffer akzeptiert. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hat ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VOH) Mannheim bestätigt, wonach Gelegenheitskonsumenten von Cannabis die Fahrerlaubnis bereits dann entzogen werden kann, wenn sie sich mit einem Nanogramm des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blut hinters Steuer setzen. Diese Grenze hatte sich inzwischen bei fast allen Oberverwaltungsgerichten durchgesetzt, ein höchstrichterliches Urteil dazu stand aber noch aus.

O

Ordnungswidrigkeit (bzw. Fahrverbot)


Im Gegensatz zur Straftat stellt eine Ordnungswidrigkeit eine geringfügige Verletzung der Rechtsordnung dar. Bei leichten Rechtsverstößen reagiert der Gesetzgeber daher nicht mit einer Strafe und einem Strafbefehl, sondern eine Geldbuße wird als ausreichend angesehen. Ergänzend (und ärgerlich für den Betroffenen) kann allerdings auch ein Fahrverbot von vier Wochen bis drei Monaten ausgesprochen werden.

P

Passivkonsum


Durch eine Vielzahl von Studien wurde dargestellt, dass es durch Passivkonsum/Passivrauchen nicht zu forensisch signifikanten Blut- und/oder Urinkonzentrationen von Cannabis kommen kann. Voraussetzung ist hierbei jedoch ein Cut-off-Wert von 50 µg/l).

Promillegrenze (bzw. Blutalkoholkonzentration, Ordnungswidrigkeit, Strafbefehl)


Die nachfolgenden Werte sind überwiegend gesetzlich festgelegt und stellen das Ergebnis jahrelanger Justizpraxis dar.


Blutalkoholkonzentration in Promille und deren rechtliche Bedeutung:


0,0 Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Diese Ordnungswidrigkeit wird als schwerwiegende Zuwiderhandlung eingestuft und nicht nur mit einer Geldbuße von 250,- geahndet. Zusätzlich erhält man auch 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, was nach § 2a Abs. 2 StVG zur Anordnung der Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar und zur Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre führt.


0,3 „Relative Fahruntüchtigkeit": Wenn typische Ausfallerscheinungen, Fahrfehler oder konkrete Gefährdungen hinzutreten, ist dies nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) oder sogar nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) strafbar und wird zudem im Regelfall zum Entzug der Fahrerlaubnis (nach § 69 StGB) führen. Die Fahreignung ist nicht mehr gegeben.


0,5 Die „0,5 Promille-Grenze": Unerlaubtes Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr, auch ohne Ausfallerscheinungen (in der Regel aufgrund entsprechender Alkoholgewöhnung). Ordnungswidrigkeit gem. § 24a StVG (erster Verstoß: 1 Monat Fahrverbot, 500,- Bußgeld, 4 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg; zweiter Verstoß: 3 Monate Fahrverbot, 1000,- Bußgeld, 4 Punkte; weitere Verstöße: 3 Monate Fahrverbot, 1500,- Bußgeld, 4 Punkte). Nach der zweiten entdeckten Alkoholfahrt wird „unabhängig von der Höhe der BAK" in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung gefordert, um die Fahreignung zu überprüfen.


1,1 Absolute Fahruntüchtigkeit" beim Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr. Straftat gem. § 316 StGB. Entzug der Fahrerlaubnis für etwa 9 Monate (unterschiedlich geregelt), Strafbefehl mit Geldstrafe von mindestens 40 bis 60 Tagesgehalt-Sätzen oder Freiheitsstrafe bei fahrlässiger Gefahrenverursachung, 7 Punkte in Flensburg, Schadensersatzansprüche Dritter.


1,6 Anordnung einer MPU zur „Begutachtung der Fahreignung" sowie „absolute Fahruntüchtigkeit" auch beim Führen nichtmotorisierter Fahrzeuge im Straßenverkehr (vor allem Fahrräder). Die Frist zur Durchführung beträgt normalerweise 2 Monate, bei Nichtvorlage eines positiven Gutachtens folgt der Entzug der Fahrerlaubnis.


> 3,0 Der Wert der tödlichen Dosis wird in Fachliteratur mit 3,0 bis 4,0 beschrieben. Allerdings sind Fälle mit einer überlebten BAK um 4,0 nicht außergewöhnlich. Es sind extreme Fälle bekannt, die diese Werte deutlich überschreiten.


Gibt es jetzt auch für Kiffer:


MPU-FUX: Promillegrenze für Kiffer

Psilocybin (bzw. LSD)


Werden auch „magic mushrooms" genannt und oral als Pilzmahlzeit aufgenommen. Circa 1 Gramm getrocknete Pilze werden für eine wirksame Dosis benötigt. In der ersten Wirkstoffphase entstehen u. a. Schwindelgefühl und Schläfrigkeit. In der zweiten Phase sind dann Halluzinationen und Farbvisionen wahrnehmbar. Die Wirkung von Psilobycin wird auch häufig mit der Wirkung von LSD beschrieben.

Psychose (bzw. Wahnvorstellungen, Halluzinationen)


Bei einer Psychose handelt es sich um eine psychische Störung, die mit einem zeitweiligen und weitgehenden Verlust des Realitätsbezugs einhergeht. Symptomatisch für eine Psychose sind dabei Wahnvorstellungen und/oder auch Halluzinationen. Charakteristisch hingegen ein starker Selbstbezug und die unkorrigierbare Überzeugung von der Richtigkeit der eigenen Sichtweise. Bei dem betroffenen Personenkreis findet also keine Realitätsprüfung mehr statt, bei der man abwägt oder seine Wahrnehmung mit der anderer Menschen vergleicht.


Wahnvorstellungen bezeichnen dabei Überzeugungen oder Ideen, die sich nicht mit der Wirklichkeit vereinbaren lassen. Fühlt sich beispielsweise eine Person ständig von allen Menschen, mit denen sie in Kontakt kommt verfolgt, so leidet diese vermutlich unter Verfolgungswahn.


Halluzinationen beziehen sich hingegen auf das Wahrnehmen von Dingen, die nicht vorhanden sind. In allen fünf Sinneskanälen sind Halluzinationen möglich. Man hört zum Beispiel Stimmen oder spürt Berührungen oder sieht Dinge, die nicht vorhanden sind. Alkoholiker sehen beispielsweise während des Entzuges weiße Mäuse. Chronische Kokainkonsumenten können an dem sogenannten Dermatozoenwahn leiden. Das bedeutet, dass sie überzeugt sind, dass kleine Insekten auf oder unter ihrer Haut krabbeln.

Q

Qualität (bzw. Weiterbildung, Fortbildung, Qualifikation)


Die Bundesanstalt für Straßenwesen schreibt vor, dass Vorbereiter Diplom-Psychologen/B.Sc. Psychologie sein müssen und sich ständig weiterbilden sollen. Diesen Forderungen kommen wir selbstverständlich nach. Wir betreiben ständige Fortbildung, um uns dauerhaft für Sie zu qualifizieren. Dadurch können wir unseren Kunden die höchste Qualität in der Vorbereitung anbieten und sind mit den neusten und ständig wechselnden Standards in der Begutachtung absolut vertraut. Unsere Kompetenz gibt Ihnen Sicherheit.


Weiterbildung_DGVM_FB_07.2014


Weiterbildung_Rechtsmedizin_FB_07.2014


Weiterbildung_Verkehrsmedizin_US_07.2014


Weiterbildung_Verkehrspsychologie_US_09.2014

Quartalstrinker (bzw. Alkoholismus, Epsilon-Alkoholismus)


Damit sind die so genannten Quartalssäufer gemeint (Epsilon-Alkoholismus), die von Zeit zu Zeit von Unruhezuständen oder Verstimmungen überfallen werden und dann bis zum Kontrollverlust trinken. Das Verlangen nach dem Rausch tritt so plötzlich auf, dass die Betroffenen im Notfall auch zu billigsten Alkoholsorten greifen. Das übermäßige Trinken hält mehrere Tage an. Danach sind Epsilon-Trinker in der Lage, völlig normal zu trinken oder sogar ganz auf Alkohol zu verzichten.


Die zu den Gamma- und Delta-Typen gehörenden Betroffenen stellen die eigentlich süchtigen Alkoholiker dar, die unbedingt der Hilfe durch eine Beratungsstelle bedürfen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Beratung und Behandlung ist die eigene – und nicht beschönigte – Einsicht, dass eine fatale Abhängigkeit besteht. Weiter muss der uneingeschränkte Wunsch nach Hilfe durch eine Beratungsstelle vorliegen. Nur von dieser Grundhaltung ausgehend, kann eine Entwöhnung herbeigeführt werden.

R

Radfahren (bzw. Fahrradfahren)


Auch bei einer Fahrradfahrt unter Alkoholeinfluss mit mehr als 1,6 Promille gibt es in aller Regel einen Strafbefehl vom Gericht und die Führerscheinstelle kann Eignungsbedenken bekunden und eine MPU anordnen. In den meisten Fällen wird das auch von den Fahrerlaubnisbehörden umgesetzt.

Resorptionsdefizit


Das Resorptionsdefizit bezeichnet einen Mechanismus im Organismus, durch den Anteile des aufgenommenen Alkohols nicht in der Blutbahn er-scheinen. Das durchschnittliche Resorptionsdefizit liegt hierbei zwischen 10 % bis 30 % der aufgenommenen Getränkemengen und kann bei forcierter Aufnahme bis zu 50 % betragen. Derzeit geht allerdings der Bundesgerichtshof (BGH) aus im Ergebnis realitätsnahen Erwägungen verbindlich davon aus, dass das Resorptionsdefizit mindestens 10 %, maximal 30 % beträgt.

Ritalin® (bzw. ADHS, Metylphenidat, Novartis)


Bei Ritalin® handelt es sich um den Markennamen eines Medikaments, das von dem Unternehmen Novartis Pharma hergestellt und vertrieben wird. Es findet besondere Anwendung zur Behandlung nach der Diagnose von ADHS. Bis in die späten Jahre des vorigen Jahrhunderts war diese Störung noch nicht bekannt bzw. erschien nicht behandlungsdürftig (der unbehandelte "Zappelphillipp" ist vielen ja noch bekannt). Kritische Geister vermuten daher, dass die psychische Störung ADHS nach der Entwicklung des Medikaments erst "erfunden" wurde, um es besser vertreiben zu können.


Da Ritalin® unter anderem auch Methylphenidat enthält wird es auch zunehmend in pulverisierter Form als "Speed-Ersatz" gehandelt. Ritalin® unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz und darf daher nur auf Rezept vom Arzt verschrieben werden.

S

Shisha


Wird auch das „Kokain der Armen“ genannt. Shisha ist derzeit die neue Modedroge vor allem in Griechenland. Dabei wird die Droge aus Metamphetamin (Crystal Meth) hergestellt und führt besonders schnell zu psychischer Abhängigkeit. Das Crystal Meth wird dabei in den entsprechenden Laboren mit Batteriesäure versetzt. Weitere Bestandteile können aber Motorenöl, Strychnin oder Schwefelsäure sein.


Besonderes Verfallssymptom ist der sog. „Meth-Mund“. Da die Speichelproduktion zurückgeht und die Konsumenten dann anfangen, mit den Zähnen zu knirschen, fallen ihnen die Zähne aus.

Speed


Siehe auch: Amphetamine.

Sperrfristverkürzung


Mit Erhalt des Strafbefehls wird neben der Geldbuße in Euro auch eine sogenannte Sperrfrist ausgesprochen. Sinngemäß heißt es dann in den meisten Strafbefehlen, dass `die Behörde angewiesen wird, dass vor Ablauf von X Monaten keine Fahrerlaubnis neu erteilt werden darf´. Das ist die sogenannte Sperrfrist. Allerdings erlaubt der Gesetzgeber auch, dass diese Sperrfrist verkürzt werden kann. So wird in dem Absatz 7 des § 69a StGB ausgeführt:


(7) Ergibt sich Grund zu der Annahme, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat; Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 gelten entsprechend.


Gemeinsam mit unserem kompetenten Partner, dem Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vertragsanwalt des ADAC, Herrn Stephan Wegner, können wir für Sie eine Sperrfristverkürzung beantragen, sobald die entsprechenden Rahmenbedingungen erfüllt sind. Beispielsweise sollten Sie den Nachweis geführt haben, dass das Problemverhalten verändert worden ist. Dies geht zum Beispiel durch Abstinenznachweise bei Alkoholverzicht.

Suchtberater (bzw. freier Therapeut, Verkehrstherapeut)


In der MPU-Vorbereitung tummeln sich viele schwarze Schafe, die sich beispielsweise Suchtberater nennen. Genauso verhält es sich mit dem Verkehrstherapeut oder dem, der sich freier Therapeut nennt. Derartige Begriffe sind gesetzlich nicht geschützt und jeder kann sich so nennen. Viele tun es auch und führen MPU-Vorbereitungen durch, obwohl sie nicht qualifiziert sind.


Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gibt Hilfestellung und hat vorgegeben:


"Ein seriöser und kompetenter Berater (...) ist Diplom-Psychologe, hat eine verkehrspsychologische Ausbildung absolviert und bildet sich regelmäßig fort. Außerdem ist er mit den aktuell geltenden Beurteilungskriterien vertraut, an denen sich die Gutachter in der MPU orientieren. Sie sollten dies im Vorfeld gezielt klären (Homepage, direkt befragen)."


Beachten Sie immer, dass Ihr Vorbereiter ein Diplom-Psychologe (m/w/d) ist.


http://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachtheme...

Suchtverlangen


„Süchtiges Verlangen berücksichtigt die Aspekte der psychischen Abhängigkeit.


Es bezeichnet das unwiderstehliche Verlangen nach der Wirkung der Substanz (Alkohol und/oder Droge), das dauerhaft oder periodisch besteht, mitunter verbunden mit bestimmten Umfeldkonstellationen. Als Beispiel sei das von Abhängigen mitunter geschilderte Gefühl genannt, bestimmten Belastungen nur noch mit Hilfe von Alkohol und/oder Drogen gewachsen zu sein. Eine offene Schilderung süchtigen Verlangens im Rahmen einer Begutachtung wird man in der Regel nicht erwarten können“.


(Aus: Eisenmenger W., Schneider W., Schubert W. und Stephan E. (2006), Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung, -Kommentar- . 2. erweiterte und überarbeitete Auflage. Bonn: Kirschbaum Verlag).

T

THC (bzw. Tetrahydrocannabinol)


Kiffer interessieren sich für die inneren Werte weiblicher Pflanzen. Es geht ihnen um die Substanz Tetrahydrocannabinol (THC), die unter der Abkürzung THC bekannt ist.


Diese ist die wichtigste psychoaktive Verbindung in Cannabis-Pflanzen, sie verschafft dem Kiffer also seinen Rausch. Vor allem weibliche Pflanzen enthalten hohe Konzentrationen von THC – besonders, wenn die Blütenstände unbefruchtet sind. Wahrend diese einen THC-Gehalt von bis zu 20 Prozent erreichen, steckt in Stängeln und Blättern kaum etwas von diesem Stoff – wie auch in männlichen Cannabis-Pflanzen, die bei Kiffern mit Hang zum Gartenbau entsprechend unbeliebt sind.


THC aktiviert Cannabinoid-Rezeptoren. Diese finden sich insbesondere im Kleinhirn und steuern als Teil des Endocannabinoid-Systems unter anderem den Appetit und spielen wohl auch eine Rolle bei der Verarbeitung von Schmerz- und Angstzuständen – wobei solche Aussagen mit einiger Unsicherheit behaftet sind. Zweifellos ist hingegen, dass THC ein lipophiler Stoff ist. Das bedeutet, dass er sich gut in Fetten und Ölen löst, weshalb er sich etwa zur Verarbeitung in Milch, Kuchen und Keksen eignet.


THC lässt sich bei starken Kiffern bis zu 35 Tage nach dem letzten Konsum im Urin nachweisen, im Blut weniger lang. Das Bundesverwaltungsgericht hat gerade erstmals eine Art "Promillegrenze" für kiffende Autofahrer akzeptiert (SZ, Freitag, 24.10.2014).

Tilidin


Tilidin ist eine Ausweichsubstanz von ehemals Heroinabhängigen. Bei Opiatkonsum in der Vorgeschichte ist daher auch mit Screenings nachzuweisen, dass der vormalige Drogenkonsument nicht auf diese Substanz ausgewichen ist. Man spricht deshalb auch vom „großen Drogenscreening“.

Toleranzbildung (bzw. Toleranzentwicklung)


siehe hierzu: Acetaldehyd

Toleranzentwicklung (bzw. Toleranzbildung)


siehe hierzu: Acetaldehyd

Tramadol


Ausweichsubstanz von ehemals Heroinabhängigen. Bei Opiatkonsum in der Vorgeschichte ist bei den Drogenscreenings auch die Freiheit von dieser Substanz nachzuweisen. Man spricht dann auch vom „großen Drogenscreening“.

Tranquilizer


Benzodiazepine (=Tranquilizer) sind Psychopharmaka, die entspannend und angstlösend wirken und verschreibungspflichtig sind. Eben darum, da man sie „auf Rezept vom Arzt“ bekommt, werden sie oft verharmlost.


Aber Vorsicht! Tranquilizer machen stark abhängig und fallen daher in aller Regel unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Besonders problematisch ist, dass Tranquilizer ihre Wirkung erst nach mehrwöchiger Einnahme entfalten (Latenzzeit), die Patienten also erst nach dieser Zeit einen Effekt der Einnahme verspüren und die Einnahme auch erst dann als hilfreich empfunden wird. Allerdings ist dieser Zeitraum auch ausreichend, um eine Abhängigkeit zu entwickeln und daher empfinden die meisten Patienten auch Entzugssymptome, wenn die medikamentöse Behandlung beendet wird.


Verschrieben werden Tranquilizer bei Angst und Unruhe oder auch bei Einschlaf-/Durchschlafstörungen. Tranquilizer besitzen eine hohe Missbrauchsrate, da deren Einnahme einerseits illegal ist, sie jedoch legal auf Rezept zu erhalten sind.

V

Verkehrstherapeut (bzw. Suchtberater; freier Therapeut)


In der MPU-Vorbereitung tummeln sich viele schwarze Schafe, die sich unter anderem "Verkehrstherapeut" nennen. Derartige Begriffe sind gesetzlich nicht geschützt und jeder kann sich so nennen. Viele tun es auch und führen MPU-Vorbereitungen durch, obwohl sie nicht qualifiziert sind.


Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gibt Hilfestellung und hat vorgeschrieben:


"Ein seriöser und kompetenter Berater (...) ist Diplom-Psychologe, hat eine verkehrspsychologische Ausbildung absolviert und bildet sich regelmäßig fort. Außerdem ist er mit den aktuell geltenden Beurteilungskriterien vertraut, an denen sich die Gutachter in der MPU orientieren. Sie sollten dies im Vorfeld gezielt klären (Homepage, direkt befragen)."


Beachten Sie, dass Ihr Vorbereiter ein Diplom-Psychologe (m/w/d) ist.


http://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachtheme...

W

Wasserpfeife (bzw. Bong, Blubber)


Die Wasserpfeife wird auch „Bong“ oder „Blubber“ genannt und kann in so genannten Head Shops erworben werden.


Beim Konsum wird der Rauch durch einen mit Wasser gefüllten Behälter gezogen. Der gekühlte Rauch sammelt sich dann zunächst in dem Behälter und wird nachfolgend „mit Wucht“ eingeatmet. Durch diese Konsumform wird das Rauscherlebnis deutlich intensiviert, da die Menge des eingeatmeten Rauchs wesentlich höher ist als beim Ziehen an einem Joint. Die Konsumwirkung ist daher „schlagartiger“ bzw. „intensiver“.


Weiterführende Literatur:

Bundesinstitut für Risikobewertung: Fragen und Antworten zu Wasserpfeifen

Weiterbildung (bzw. Qualifikation, Qualität, Fortbildung, Kompetenz)


Wir betreiben ständige Fortbildung, um uns dauerhaft für Sie zu qualifizieren. Dadurch können wir unseren Kunden die höchste Qualität in der Vorbereitung anbieten und sind mit den neusten und ständig wechselnden Standards in der Begutachtung absolut vertraut. Unsere Kompetenz für Ihre Sicherheit.


Weiterbildung_DGVM_FB_07.2014


Weiterbildung_Rechtsmedizin_FB_07.2014


Weiterbildung_Verkehrsmedizin_US_07.2014


Weiterbildung_Verkehrspsychologie_US_09.2014

Widmark-Formel


Hierbei handelt es sich um eine Schätzformel des schwedischen Chemikers Widmark, mit der die theoretisch maximale Blutalkoholkonzentration bestimmt werden kann.

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